
Polizeikontrolle? Und alles war in Ordnung?
Tatsächlich haben schon viele Fahrer solche oder ähnliche Erfahrungen gemacht. Der Kontrolleur teilt dem Fahrer bei Rückgabe der Fahrerkarte mit, dass alles in Ordnung sei. Und dennoch enthalten die Aufzeichnungen auf der Fahrerkarte viele vermeintlich kleine Verstöße, die dann bei unserer Auswertung ans Licht kommen. Nun fragt man sich zu Recht, was unsere Auswertung von der des Kontrollbeamten unterscheidet. Oftmals kann diese Differenz ganz einfach erklärt werden. Der Kontrolleur hat einen anderen Schwerpunkt gesetzt und im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens entschieden, für ihn unscheinbare Kleinigkeiten nicht zu ahnden. Was hier aber oft als Kleinigkeit gewertet wird, findet sich im Anhang 1 der VO (EU) 403/2016 jedoch oft in der Spalte „schwerwiegender“, oder sogar „sehr schwerwiegender Verstoß“ wieder.
Ein anderer Grund für eine ausgebliebende Sanktion kann die mangelnde Fachkompetenz des Kontrolleurs sein. Aufgrund des sehr großen Rechtsgebietes, welches Kontrollbeamte beherrschen müssen, kann nicht immer in jedem Bereich der aktuelle Stand präsent sein. Im Bereich Sozialvorschriften und Ladungssicherung gibt es nur wenige Polizisten, die die Materie als Experten vollumfänglich mit allen Besonderheiten kennen.
Die unterschiedliche und zum Teil mangelhafte Software zur Überprüfung der Fahrerkarten führt ebenfalls immer wieder zu nicht erkannten und daher nicht geahndeten Verstößen. Denn nicht jede Software zeigt alle Fehler, insbesondere die Benutzungsfehler, auch tatsächlich an. Oftmals ist es mit einer zeitaufwendigen Suche innerhalb der Daten verbunden, Unzulänglichkeiten in den Aufzeichnungen zu erkennen.
Was auch immer der Grund für so manchen nicht sanktionierten Verstoß gewesen sein mag, der Betroffene hat dadurch einfach nur Glück gehabt. Auf keinen Fall sollte man daraus schlussfolgern, man hätte keine Fehler gemacht. In der Praxis ist dies aber natürlich die erste Ableitung aus einer solchen Erfahrung. Und da eine Uniform selbstredend Autorität ausstrahlt, ist es im Nachgang häufig schwer, dem Fahrer das tatsächliche Vorhandensein von Verstößen glaubhaft zu machen. Noch problematischer ist es jedoch, wenn Kontrollbeamte gegenüber Fahrern unrichtige Aussagen zu grundsätzlich zweifelsfrei definierten Vorschriften machen. So sind z.B. Aussagen, man bräuchte das Land nicht extra eingeben, wenn man die Fahrerkarte über Nacht im Gerät belässt oder sich eh nur in Deutschland bewegt, absolut falsch und noch dazu sehr gefährlich. Denn der Fahrer verlässt sich möglicherweise auf eine solche Aussage. Bei der nächsten Kontrolle gerät er dann aber an einen anderen Beamten, der sich weitaus enger am Gesetz orientiert. Dann wird es in der Regel teuer. Im Gegensatz dazu gibt es aber auch andere Extreme. So wurde einem Fahrer in einer Kontrolle vorgeworfen, er hätte die Abfahrtkontrolle nicht lange genug durchgeführt, es seien mindestens 15 Minuten verpflichtend. Auch diese Aussage ist nicht richtig und führt nur zu Verunsicherung.
Einige Fahrer wurden nach einer solchen, recht gut verlaufenen Kontrolle einige Wochen später allerdings auch schon böse überrascht. Denn der Bußgeldbescheid viel dann doch wesentlich höher aus, als vom Kontrolleur während der Kontrolle angekündigt. Die Gewerbeaufsichtsämter / Ämter für Arbeitsschutz erhalten nämlich die Daten der Fahrerkarte und ermitteln nun unabhängig von dem Ergebnis der Polizeikontrolle. Dadurch treten dann in vielen Fällen sämtliche, auf der Fahrerkarte vorhandenen Verstöße zu Tage, die in der Folge eben auch geahndet werden. Wie bereits erwähnt, werden viele der vermeintlich geringen Verstöße in der neuen „Kontrollverordnung“ 403/2016 noch dazu als „sehr schwerwiegend“ eingestuft.
Fazit:
Eine einigermaßen gut überstandene Kontrolle ist keine objektive Bewertung des eigenen Verhaltens, sei es bzgl. der Benutzung des Digitachos oder auch bei der Ladungssicherung. Insbesondere beim Digitacho sollte der Fahrer stets selbst darauf hinwirken, dass er selbst oder der Verantwortliche im Betrieb die Fahrerkarte regelmäßig auswertet. Dabei sollten alle relevanten Unzulänglichkeiten analysiert werden, was eine gute Software voraussetzt.