Ladungssicherung

Die Bedeutung der Schulung zur Ladungssicherung wird in Unternehmenskreisen weiterhin vernachlässigt. Dabei rückt die Überprüfung der Ladungssicherung heutzutage neben den Sozialvorschriften besonders in den Fokus der LKW-Kontrollen!

Egal, ob Sie als Absender für die Verladung von Waren verantwortlich sind oder als Spediteur, Frachtführer oder Fahrer den Transport durchführen – Sie tragen die Verantwortung für mögliche Konsequenzen aufgrund unzureichend oder sogar gänzlich ungesicherter Ladung. Das Gesetz sieht nicht nur den Fahrer in der Pflicht, sondern erweitert diese Verpflichtung auf ALLE Personen, die am Transport und an der Verladung beteiligt sind! Verantwortlich sind somit auch der Unternehmer (Halter) und der Absender/Verlader. Die Thematik der Ladungssicherung betrifft somit jeden, der direkt oder indirekt mit Verladung und Transport zu tun hat.

Aktuell ist die Überprüfung der Ladungssicherung neben den Sozialvorschriften ein zentraler Fokus bei LKW-Kontrollen. Als Absender, Spediteur, Frachtführer oder Fahrer tragen Sie die Verantwortung für mögliche Konsequenzen aufgrund unzureichend oder gar nicht gesicherter Ladung. Das OLG Celle (AZ: 322 Ss 39/07) hat bereits vor Jahren entschieden, dass nicht nur der Fahrer gemäß § 22 StVO in der Pflicht steht, sondern auch alle an Transport und Verladung beteiligten Personen, einschließlich des Unternehmers (Halter) und des Absenders/Verladers. Ladungssicherung betrifft somit jeden, der mittelbar oder unmittelbar mit Verladung und Transport zu tun hat.

Für viele Unternehmen ist korrekte Ladungssicherung inzwischen Teil des Qualitätsstandards. Das Risiko für Sie ist erheblich, insbesondere im Hinblick auf den neuen Bußgeldkatalog. Mangelhafte Ladungssicherung wird mit mindestens einem Punkt bestraft, ab 8 Punkten droht der Verlust des Führerscheins. Die Verantwortung steigt dramatisch, wenn durch unzureichende Ladungssicherung Menschenleben gefährdet wird.

Ladungssicherung betrifft alle – schützen Sie sich durch regelmäßige Schulungen Ihrer Mitarbeiter, auch außerhalb des BKrFQG.