
Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
Die meisten Fahrer führen Ihren Beruf auf Grundlage Ihrers Führerscheins aus. Nur wenige haben den Lehrberuf Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb absolviert. Das war und ist der Grund für die vor vielen Jahren eingeführte Pflicht zur Aus- und Weiterbildung. Ziel war es, Qualität der Arbeit der Fahrer zu verbessern und dem Beruf des Kraftfahrers ein besseres Ansehen zu ermöglichen. Berufskraftfahrer sollen als Fachkräfte umfassende Kenntnisse in ihrem Arbeitsbereich und ihrem Arbeitsumfeld besitzen. Darüber hinaus wirken sich die Fachkenntnisse positiv auf die Sicherheit im Straßenverkehr aus.
- Wer ist vom Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz betroffen und wer muss die Weiterbildung absolvieren?
- Welche Kenntnisbereiche gibt es und darf ich diese auch wiederholen?
- Gibt es Ausnahmen von der Qualifizierungspflicht?
Viele Fragen aus der Praxis, deren Beantwortung Ihnen hilft, Bußgelder zu vermeiden.
(1) Dieses Gesetz findet Anwendung auf Fahrer, die
1. deutsche Staatsangehörige sind,
2. Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz sind, oder
3. Staatsangehörige eines Drittstaates sind und in einem Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz beschäftigt oder eingesetzt werden,
soweit sie Beförderungen im Güter- oder Personenkraftverkehr auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführen, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist. [...]